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Präambel
der Registerordnung des dvb-BerufsBeratungsRegister
Der Deutsche Verband für Bildungs- und Berufsberatung (dvb), der einzige FachVerband für Bildungs- und Berufliche Beratung setzt sich für die Professionalisierung dieser Beratung ein und vertritt die Interessen der BerufsberaterInnen. Eine wesentliche Aufgabe sieht der Verband darin - im Interesse der Nutzer der Dienstleistung Beruflicher Beratung - die Qualitätssicherung zu gewährleisten.
Seit dem 1.1.1998 gibt es durch die Ablösung des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) durch das Sozialgesetzbuch III (SGB III) das Alleinrecht der Bundesanstalt für Arbeit (BA) auf Berufsberatung nicht mehr. Daher entwickelt sich ein vielfältiger freier Markt für Beratungsdienstleistungen zum Thema Arbeit und Beruf. Berufliche Beratung wird von sehr unterschiedlichen Anbietern in verschiedenem Kontext betrieben. Für den Nachfrager solcher Dienstleistung ist es daher schwierig zu erkennen, welcher Anbieter mit welcher Qualifikation und welchem spezifischen Angebot fachliche Qualität gewährleistet. Um die notwendige Transparenz herzustellen, wurde - angeregt durch den dvb - ein Verein mit dem Namen dvb-BerufsBeratungsRegister (BBR) e.V., im weiteren Text als "das dvb-BerufsBeratungsRegister" bezeichnet, gegründet. Dieser führt ein Register, in dem sich Anbieter Beruflicher Beratung eintragen lassen können. Anbieter in diesem Sinne können sein: BerufsberaterInnen, StudienberaterInnen, KarriereberaterInnen,LaufbahnberaterInnen, PersonalentwicklungsberaterInnen und vergleichbare Berufe.
Damit ein Qualitätsstandard gesetzt wird, ist die Registrierung an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen gebunden. Weiterhin verpflichten sich die Registrierten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit die ethischen Standards des Internationalen Verbands für Berufsberatung und Orientierung (AIOSP/IVSBB ) und die Qualitätsstandards des dvb einzuhalten. Regelmäßige Fortbildung und Supervision müssen nachgewiesen werden.
Die registrierten Anbieter Beruflicher Beratung und deren Dienstleistungsangebote werden im Internet veröffentlicht und sind so für jedermann, auch über Fax-Abruf oder als gedruckte Verzeichnisse, zugänglich.
Das Register ermöglicht auch die Bildung von Netzwerken der Anbieter Beruflicher Beratung untereinander mit dem Ziel des Informationsaustauschs, gemeinsamer Fortbildung und der Verweismöglichkeit auf andere spezialisierte Anbieter, wenn die Fragestellung es erfordert.
Durch die Registrierung der Anbieter Beruflicher Beratung und den leichten Zugang der Nachfrager zum Register wird Qualitätssicherung und Transparenz auf dem Markt Beruflicher Beratung geschaffen. 
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Private: Niedergelassen mit eigenen Geschäftsräumen Angebote unterschiedlicher Beratungskonzepte, z.B. Laufbahn-, Karriereberatung, Persönlichkeitsentwicklung usw. Honorar, frei vereinbart.
Nicht Private: Beschäftigte in Arbeitsämtern, gemeinnützigen Einrichtungen, Sozialämtern u.ä. In der Regel unentgeldlich.

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