dvb-BerufsBeratungsRegister
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Qualitätssicherung
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Berufliche Beratung Qualitätsstandards des dvb1

Was Berufliche Beratung ist:
Berufliche Beratung2 begleitet und fördert Jugendliche und Erwachsene bei allen persönlichen Entscheidungen im Zusammenhang mit Bildung, Beruf und Beschäftigung.
Sie öffnet den Blick für Bildungs- und Beschäftigungsperspektiven; sie wirkt mit, berufliche Chancen und Risiken realistisch einzuschätzen und etwaige Schwierigkeiten zu überwinden. Berufliche Beratung trägt dazu bei, dass KlientInnen ihre Entscheidungen bewusst und eigenverantwortlich treffen und möglichst erfolgreich umsetzen. Berufliche Beratung geschieht als professionelle persönliche Dienstleistung im Kontakt mit Einzelnen (ggf. mit Begleitpersonen) oder mit (Klein-) Gruppen.
In der Beruflichen Beratung geht es darum, die eigenen Ressourcen von KlientInnen für einen aktiven Lern- und Entwicklungsprozess zu erschließen; gefördert werden insbesondere die Bereitschaft zur Selbsthilfe sowie die Fähigkeit zur Selbststeuerung und zum eigenverantwortlichen Handeln.

Beim Entwickeln von Lösungswegen stehen folgende Punkte im Vordergrund:

  • Persönliche Wertvorstellungen werden bewusst gemacht und soziale Verflechtungen, zum Beispiel in Familie, Schule bzw. Betrieb und Freizeit, werden einbezogen.
  • Eine realistische Selbsteinschätzung und Zutrauen zur eigenen Leistungsfähigkeit werden gefördert; berufliche Interessen und Motivationen, individueller Leistungswillen und die persönliche Risikobereitschaft werden geklärt.
  • Die notwendigen Informationen zu Bildungs- und Berufswegen bzw. beruflichen Arbeitsmärkten werden richtig, aktuell und sachgerecht eingebracht, entsprechende Informationsquellen werden erschlossen, strukturiert, gewichtet und individuell nutzbar gemacht.
  • Möglichkeiten und Konsequenzen von beruflichen Zielen werden verglichen und abgewogen: es werden im Beratungsprozess gemeinsam Lösungen für die angesprochenen Fragen und Probleme erarbeitet und passende (kurz-, mittel- und längerfristige) Handlungsstrategien entworfen.

 

Berufliche Beratung weist dabei folgende strukturelle Merkmale auf:

  • Professionelle BerufsberaterInnen setzen auf die vollständige Eigenverantwortlichkeit ihrer KlientInnen, die sie herauszufordern, zu unterstützen und (nötigenfalls) zu entwickeln suchen. Professionelle BerufsberaterInnen achten deshalb konsequent darauf, ihre KlientInnen zu ermutigen und in keinem Moment und auch nicht in Ansätzen zu entmündigen oder quasi stellvertretend für sie zu entscheiden, selbst wenn sich einzelne KlientInnen ein solches beraterisches Vorgehen manchmal wünschten.
  • Professionelle BerufsberaterInnen setzen ihre differenzierten fachlichen, beratungsmethodischen und sozialen Kompetenzen ausschließlich zum Wohl ihrer KlientInnen verantwortungsvoll und situationsabhängig ein und wählen je nach Anliegen und Situation der KlientInnen das geeignete inhaltliche und methodische Vorgehen.
  • Uneingeschränkte Wertschätzung seitens der Beraterin oder des Beraters ist notwendige Grundlage für eine vertrauensvolle Gesprächsatmosphäre. Die KlientInnen erfahren Respekt, Einfühlungsvermögen und Unvoreingenommenheit von Seiten der BeraterInnen.
  • Berufliche Beratung hat die Stärken bzw. Potenziale von KlientInnen im Fokus, sie unterstützt es, diese zu ermitteln und bewusst zu machen bzw. sie erkundet Gelegenheiten, beruflich relevante Stärken gezielt zu fördern und zu entfalten. Um etwaige Leistungseinschränkungen zu kompensieren, wird nach geeigneten Möglichkeiten gesucht.
  • Berufliche Beratung bietet den KlientInnen Gelegenheit, ihre individuellen Fragen und Themen offen und ungestört zu besprechen. Dabei stehen ihre persönlichen Ziele und Wünsche, ihre berufsbezogenen Fragestellungen und Problemlagen im Mittelpunkt. Berücksichtigt werden dabei je nach Situation auch Einflüsse des sozialen Umfelds bzw. bestimmter Bezugspersonen, die bei den anstehenden Überlegungen Bedeutung haben.

Was Berufliche Beratung nicht ist:
Berufliche Beratung ist nicht Erziehung oder Therapie, auch wenn dabei pädagogische und psychologische Methoden angewandt werden können. Berufliche Beratung dient keinesfalls der Belehrung oder der Berufslenkung. Berufliche Beratung ist deutlich mehr als das Erteilen von „Auskunft und Rat“, mehr als Stellenvermittlung, Aushändigen von Informationen oder Verweisen auf Selbstinformationsangebote.

1. Aufgaben und Pflichten von BerufsberaterInnen3
BerufsberaterInnen

  • schaffen Transparenz über die Rahmenbedingungen und die fachlichen Grundlagen beruflicher Beratung,
  • klären den individuellen Beratungsbedarf, indem sie die Wünsche, Frage- und Problemstellungen ihrer KlientInnen unvoreingenommen aufnehmen und das beraterische Handeln mit ihnen abstimmen (Beratungskontrakt),
  • nennen den voraussichtlichen Zeit- und Kostenaufwand,
  • schaffen eine Atmosphäre des Vertrauens, werten nicht, nehmen Erwartungen, Haltungen und Verhalten ihrer KlientInnen einfühlsam und mit Respekt auf,
  • planen die Gestaltung von Beratungsprozessen inhaltlich und zeitlich entsprechend den Anliegen und Bedingungen der KlientInnen, ggfs unter Einbeziehung von Personen des sozialen Umfeldes,
  • wählen situations- und klientengerecht angemessene Beratungsmethoden und -medien aus,
  • tragen die Verantwortung für den gesamten Beratungsprozess und die angewandten Methoden sowie die Zuverlässigkeit der übermittelten Informationen, verweisen – sofern erforderlich – auf andere Beratungsdienste oder Hilfsangebote,
  • dokumentierendie Gesprächsergebnisse und händigen sie den Klient/innen auf Wunsch aus,
  • evaluieren Beratungsgespräche und -prozesse,
  • stellen die Vertraulichkeitaller personenbezogenen Daten und Informationen sicher. Eine Weitergabe an Dritte bedarf immer einer schriftlichen Einwilligung der/des Klienten/Klientin, die Empfänger und Zweck benennt. Die Verantwortung für ihre persönlichen (Bildungs-/Berufs-) Entscheidungen tragen die KlientInnen selbst, sie wird ihnen durch Berufliche Beratung nicht abgenommen.

2. Einstellungen und Haltungen
Professionelle BerufsberaterInnen

  • respektieren die vollständige Eigenverantwortlichkeit der KlientInnen,
  • setzen ihre Kompetenzen zum Wohl der KlientIinnen ein,
  • begegnen ihren KlientInnen mit uneingeschränkter Wertschätzung und entwickeln eine möglichst vertrauensvolle Gesprächsatmosphäre,
  • weisen KlientInnen auf Folgen hin, die mit bestimmten Entscheidungen verknüpft sein können,
  • berücksichtigen ihre eigenen beraterischen Möglichkeiten und Grenzen.

3. Kompetenzen4
Zur Fachkompetenz von BerufsberaterInnen gehören

  • psychologische, erziehungs- und sozialwissenschaftliche Kenntnisse, soweit sie für berufsberaterische Tätigkeiten relevant sind,
  • ausgewählte wirtschaftswissenschaftliche, rechtliche und medizinische Kenntnisse,
  • umfassende Kenntnisse des Bildungswesens, der Aus- und Weiterbildungswege sowie der Studiengänge,
  • Überblick über Berufsfelder und Einzelberufe verschiedener Qualifikationsebenen,
  • Wissen über aktuelle, mittel- und längerfristige Entwicklungen von Qualifikationsanforderungen des Bildungs- und Arbeitsmarktes,
  • Kenntnisse über den regionalen und den überregionalen Arbeitsmarkt und absehbare Entwicklungen,
  • Kenntnis der relevanten Datenbanken und Beherrschen von Suchstrategien
  • Kenntnis und Reflexion des Bedeutungswandels von Arbeit und Beruf in der Gesellschaft,
  • Grundlagenkenntnisse über andere Kulturen und deren Bildungs- und Beschäftigungstrukturen.

Zur Methodenkompetenz von BerufsberaterInnen gehören

  • Methoden der Gesprächsführung,
  • psychodiagnostische Verfahren,
  • die Fähigkeit, Informationen zu prüfen und zu strukturieren,
  • die Fähigkeit, Informationen und komplexe Sachverhalte klientengerecht aufzubereiten
  • und weiterzugeben,
  • Methoden, das soziale Umfeld der KlientInnen wahrzunehmen und – soweit erwünscht und erforderlich – in die Beratung einzubeziehen,
  • Methoden für die Arbeit mit Gruppen, · Evaluationsmethoden.

Zur Sozialkompetenzvon BerufsberaterInnen gehören

  • ausgeprägte Wahrnehmungsfähigkeit,
  • die Fähigkeit Empathie zu entwickeln,
  • differenzierte verbale und nonverbal Kommunikationsfähigkeit,
  • die Fähigkeit, die Prozesse auf der Beziehungsebene wahrzunehmen und zu gestalten,
  • die Fähigkeit KlientInnen zu ermutigen,
  • die Fähigkeit mit Widersprüchen und Konflikten umzugehen,
  • die Fähigkeit zu ressourcen- und lösungsorientiertem Denken und Handeln,
  • professioneller Umgang mit Nähe und Distanz
  • bewusster Umgang mit eigenen Werten und Normen,
  • die Fähigkeit zur systematischen Selbstreflexion.

4. Rahmenbedingungen
BerufsberaterInnen richten ihre Arbeitsplanung und Organisation darauf aus, die erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, so dass

  • sie für KlientInnen zuverlässig erreichbar sind,
  • Beratungsgespräche ungestört verlaufen,
  • Beratung in geeigneten Räumen stattfindet,
  • je nach Anliegen der KlientInnen der notwendige Zeitrahmen für Beratungsprozesse zur Verfügung steht.

5. Qualitätssicherung
Professionelle BerufsberaterInnen verpflichten sich

  • durch regelmäßige Berufliche Beratung ihre fachlichen Erfahrungen zu vertiefen und anzureichern,
  • ihr Fachwissen kontinuierlich zu aktualisieren,
  • zu regelmäßiger Fortbildung in den oben genannten Kompetenzen,
  • zur Evaluation ihrer beraterischen Arbeit,
  • zu Supervision,
  • an ihrer professionellen Persönlichkeitsentwicklung zu arbeiten,
  • zur Teilhabe an Wissenschaft und Forschung.

Der Qualitätssicherung dient auch das bundesweite, 1998 durch den dvb initiierte BerufsBeratungsRegister (www.bbregister.de). Hier sind ausgebildete BerufsberaterInnen eingetragen, die sich auf die Ethischen Standards des Weltverbands AIOSP (www.iaevg.org) verpflichtet haben und sich regelmäßig freiwillig Qualitätsprüfungen unterziehen.


1Deutscher Verband für Bildungs- und Berufsberatung

2Berufliche Beratung wird in Deutschland von öffentlichen und privaten Trägern angeboten; sie wird haupt- oder nebenberuflich durchgeführt und erfolgt je nach Institution kostenfrei oder mit Bezahlung. Bis zum Inkrafttreten des Sozialgesetzbuches III am 01.01.1998 hatte die damalige Bundesanstalt für Arbeit das alleinige Recht auf Berufliche Beratung, mit dem SGB III ist nun auch private (ggf. gewerbliche) Berufsberatung durch natürliche oder juristische Personen zugelassen.

3Vgl. Ethische Standards der Internationalen Vereinigung für Bildungs- und Berufsberatung www.iaevg.org.

4Vgl. Berufsbild Berufsberater/Berufsberaterin, herausgegeben vom dvb, November 2007, siehe unter www.dvb-fachverband.de.




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Eine Initiative des Deutschen Verbandes für Bildungs- und Berufsberatung e.V.