BBR-BerufsBeratungsRegister
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Der Verein
· Struktur und Aufbau
· Zweck und Aufgaben

 
 

Auszug aus der Satzung

des dvb-BerufsBeratungsRegisters

(09.2001)

§ 1

Name und Sitz des Vereins

  • Der Verein trägt den Namen "dvb-BerufsBeratungsRegister".
  • Der Verein hat seinen Sitz in Frankfurt/Main und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Frankfurt/Main eingetragen.
  • Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Ziele verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  • Es darf keine Person oder andere Körperschaft durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 2

Zweck des Vereins

  • Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
  • Sein Zweck ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und insbesondere nicht auf gewerbliche Zwecke gerichtet. Er ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  • Zweck des Vereins ist insbesondere die Förderung der Allgemeinheit auf dem Gebiet der Berufsausbildung und damit der Bildung gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO sowie der Jugendhilfe im Bereich der Ausbildung gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 2 AO.
  • Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Einrichtung eines Registers, das Berufliche Beratung als qualifizierte, professionelle Dienstleistung gewährleistet und ihrer missbräuchlichen Ausübung zum Schutz der Allgemeinheit vorbeugt. Damit sollen alle, die ihr Grundrecht der freien Wahl des Berufes und der Ausbildungsstätte (Art. 12 Abs. 1 GG) wahrnehmen, kompetente Unterstützung in Anspruch nehmen können.
  • Die Registrierung verpflichtet zur fachgerechter und klientenorientierter beruflicher Beratung auf der Grundlage
  • einer angemessenen Qualifikation und Erfahrung,
  • der Einhaltung der Ethischen Standards (1995) des WeltVerbandes für Bildungs- und Schul- und Berufsberatung (Internationale Vereinigung für Schul- und Berufsberatung - IVSBB - mit Sitz in Dublin/Irland)
  • der Einhaltung der Qualitätsstandards (1998) des Deutschen Verbandes für Bildungs- und Berufsberatung e. V. (dvb) mit Sitz in Frankfurt am Main, im folgenden "Qualitätsstandards" genannt und
  • der Anerkennung des Beschwerderechts für Klient/innen Beruflicher Beratung.
  • Der Verein ist rechtlich selbständig. Er arbeitet einvernehmlich mit dem Deutschen Verband für Bildungs- und Berufsberatung zusammen.

 

§ 3

Aufgaben des Vereins

  • (1) Aufgabe des Vereins ist es, ein Register zu führen. In das Register werden eingetragen:
  • Berater/innen, die die Voraussetzungen nach § 9 erfüllen und juristische Personen, die die Voraussetzungen nach §10 erfüllen.
  • (2) Der Verein veröffentlicht aktuelle Listen der Namen und gegebenenfalls weitere Angaben von registrierten Berater/innen und Listen der Bezeichnungen und des Sitzes von juristischen Personen, die in das Register eingetragen sind.
  • (3) Der Verein führt ein Beschwerdeverfahren durch, wenn Klient/innen Beruflicher Beratung der Meinung sind, unangemessen, ungerecht oder im Widerspruch zu den Qualitätsstandards und zu den Ethischen Standards der IVSBB behandelt worden zu sein.
  • (4) Der Verein informiert die Öffentlichkeit über Zweck und Aufgaben des Registers und über das Beschwerderecht der Klient/innen.
  • (5) Einzelheiten regelt die Registerordnung.

 



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Eine Initiative des Deutschen Verbandes für Bildungs- und Berufsberatung e.V.